Eu-Klassen ab 1999 Fahrzeugart Mindestalter Erwerb Befristung Einschluss
A Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum: mehr als 50ccm, bb.HG: mehr als 45 km/h 18 direkt keine, bis 2 Jahre nach Erteilung nur bis 25kW A1, M
A dir. Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum: mehr als 50ccm, bb.HG: mehr als 45 km/h 25 direkt keine A1, M
A 1 Krafträder, Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, Nennleistung: nicht mehr als 11kW (Leichtkrafträder) 16 direkt keine (für 16-17 jähr. gilt aber bb.HG von 80 km/h) M
B B Kraftfahrzeuge -außer Krafträdern- bis 3500kg zul.GM, 8 Sitzplätze außer Führersitz, inkl. Anhänger bis 750kg = 3500kb zul GM.18 18 direkt   L, M
E Kraftfahrzeuge der Klassen B,C,C1,D oder D1 mit Anhängern mit einer zul. GM von mehr als 750 kg (außer die in Klasse B fallenden Fzg-Kombinationen; bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zul. GM der Kombination 12 t und die zul. GM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.   Vorbesitz entspr. Klasse e des ziehenden Fzg   CE schließt C1E, BE, T sowie DE und D1E ein, sofern der Fahrer zum Führen von D oder D1 berechtigt ist. Für C1E, D1E und DE gilt ähnliches
T Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, nicht mehr als 50 ccm, und einer bb.HG von nicht mehr nicht mehr als 45 km/h 16 direkt    
M Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke eingesetzt werden. (jeweils auch mit Anhänger) 16 direkt   M, L